Wir unterstützen Sie gerne unter anderem bei
Unfall
Ordnungswidrigkeit
Strafverfahren
Fahrverbot
Schmerzensgeld
Kaufverträgen
Gern berate ich Sie zu allen verkehrsrechtlichen Fragen.
Bei jedem Unfall sollte ein Rechtsanwalt befragt werden.
Nach einem Unfall sind von der gegnerischen deutschen Haftpflichtversicherung zu ersetzen:
Schaden am Fahrzeug (Wiederbeschaffung oder Reparatur)
Schmerzensgeld
Rechtsanwaltsgebühren
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Unterhalt und Mehrbedarf
usw.
Die Kanzlei Kleßinger ist auch mit Großschadensfällen gut vertraut.
"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13
Bei Ordnungswidrigkeiten ergeht üblicherweise ein Bussgeldbescheid.
Ist in einem Bussgeldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden, so droht unter Umständen auch der Verlust des Arbeitsplatzes.
Es sollten daher sämtliche sinnvollen Möglichkeiten zum Wegfall des Fahrverbots oder zum "Schieben" des Fahrverbots genutzt werden.
Ein vorangegangenes Strafverfahren kann zu einem Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde führen.
-Führen eines Fahrzeugs (Auto und Fahrrad) mit mehr als 1,6 Promille
-Drogenkonsum
-aber auch spezielle Erkrankungen
Gerne berate ich Sie hierzu, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten oder möglichst bald wiedererhalten.
Bei einem Kaufvertrag ist zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt. Hierbei ist zwischen Mangel und Verschleiß zu unterscheiden.
Des Weiteren ist besonders relevant, ob es sich um einen Kaufvertrag zwischen Privatleuten oder mit einem Händler handelt.
Liegt ein Mangel vor, so sollten Sie prüfen lassen, ob Sie gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Sachmangelhaftung haben.
Es ist dabei auch zu überprüfen, ob über eine aufklärungspflichtige Tatsache getäuscht wurde.