Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht
Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht

Alle Fragen zum Verkehrsrecht

Wir unterstützen Sie gerne unter anderem bei

Unfall

Ordnungswidrigkeit

Fahrverbot

Schmerzensgeld

Kaufverträgen

Vollmacht Verkehrsrecht
Vollmacht Verkehrsrecht.pdf
PDF-Dokument [38.7 KB]
Widerrufsbelehrung.pdf
PDF-Dokument [83.6 KB]

Unfall

Gern berate ich Sie zu allen verkehrsrechtlichen Fragen.

Bei jedem Unfall sollte ein Rechtsanwalt befragt werden.

Nach einem Unfall sind von der gegnerischen deutschen Haftpflichtversicherung zu ersetzen:

 

Schaden am Fahrzeug (Wiederbeschaffung oder Reparatur)

Schmerzensgeld

Rechtsanwaltsgebühren

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Unterhalt und Mehrbedarf

usw.

 

Die Kanzlei Kleßinger ist auch mit Großschadensfällen gut vertraut.

Urteil des OLG Frankfurt

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

 

Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13

Ordnungswidrigkeit

Bei Ordnungswidrigkeiten ergeht üblicherweise ein Bussgeldbescheid.

 

Ist in einem Bussgeldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden, so droht unter Umständen auch der Verlust des Arbeitsplatzes.

 

Es sollten daher sämtliche sinnvollen Möglichkeiten zum Wegfall des Fahrverbots oder zum "Schieben" des Fahrverbots genutzt werden.

Fahrerlaubnis / MPU

Ein vorangegangenes Strafverfahren kann zu einem Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde führen.

 

-Führen eines Fahrzeugs (Auto und Fahrrad) mit mehr als 1,6 Promille

-Drogenkonsum

 

-aber auch spezielle Erkrankungen

 

Gerne berate ich Sie hierzu, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten oder möglichst bald wiedererhalten.

Kaufvertrag Kraftfahrzeug

Bei einem Kaufvertrag ist zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt. Hierbei ist zwischen Mangel und Verschleiß zu unterscheiden.

 

Des Weiteren ist besonders relevant, ob es sich um einen Kaufvertrag zwischen Privatleuten oder mit einem Händler handelt.

 

Liegt ein Mangel vor, so sollten Sie prüfen lassen, ob Sie gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Sachmangelhaftung haben.

 

Es ist dabei auch zu überprüfen, ob über eine aufklärungspflichtige Tatsache getäuscht wurde.

Strafrecht,  Vekehrsrecht und Arbeitsrecht

Kanzlei Kleßinger

Elisenplatz 39
86633 Neuburg a.d.Donau

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

08431/ 6447004

 

Notfallnummer Haft und

Hausdurchsuchung

0176/ 20484031

info@ra-wk.de

Vollmacht
Vollmacht zum ausfüllen.pdf
PDF-Dokument [38.7 KB]
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung mit Fomular.pdf
PDF-Dokument [45.9 KB]
Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Kleßinger für Strafrecht Verkehrsrecht und Arbeitsrecht